Aulhauser Dippemess
- Details
- Geschrieben von: Anja
Liebe Aulis, liebe Besucherinnen und Besucher,
nach den erfolgreichen vergangenen Veranstaltungen freuen wir uns, Euch auch 2026 wieder zur **Aulhauser Dippemess** einzuladen!
Am Sonntag, den 6. September 2026, verwandelt sich Aulhausen von 10:00 bis 16:00 Uhr erneut in einen großen Dorf-Flohmarkt. Zahlreiche Aulhauser Familien öffnen ihre Höfe, Garagen und Gärten – und das bei jedem Wetter.
Der dorfweite Flohmarkt lädt Schnäppchenjägerinnen und Schnäppchenjäger, Sammlerinnen und Sammler sowie alle Neugierigen zu einem entspannten Bummel durch das Dorf ein. Die Verkaufsstände verteilen sich entlang der Dorfstraßen und in privaten Höfen. Angeboten werden unter anderem Kleidung, Haushaltswaren, Möbel, Kinderspielzeug, Bücher, Schmuck, Dekoartikel und viele weitere Secondhand-Schätze.
Nachhaltigkeit steht dabei im Mittelpunkt: Gut erhaltene Lieblingsstücke finden neue Besitzer, und viele Aussteller zeigen, wie schön Wiederverwenden und Weitergeben sein kann.
Alle teilnehmenden Familien werden auf einer interaktiven Karte eingetragen, damit Ihr sehen könnt, welche Stände wo zu finden sind und welche Artikel angeboten werden. So könnt Ihr Euren Rundgang ganz individuell planen.
Kurz vor der Veranstaltung veröffentlichen wir zusätzlich eine vollständige Teilnehmerliste.
Die Organisatorinnen Elisabeth Brömser und Anja Hoffmann freuen sich auf viele bekannte und neue Aussteller sowie auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher aus Aulhausen und der gesamten Region.
Anmeldungen sind möglich unter 0151 68581991, per E-Mail oder direkt online unter https://lfs6w0ga.forms.app/anmeldung-aulhauser-dippemess
Wir freuen uns auf einen schönen Tag mit vielen Begegnungen, tollen Fundstücken und einer lebendigen Dorfgemeinschaft!
Elisabeth Brömser & Anja Hoffmann

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- Geschrieben von: Anja
Hinweise und Tipps:
Hier geht es zum Anmeldeformular.
1. Es sind nur private Verkäufe zulässig, kein gewerblicher Verkauf!
2. Die Verkaufsfläche darf nur auf privatem Grund aufgebaut werden und zwar so, dass die Besucher und Besucherinnen den Hof/Garten/Garage betreten müssen. So wird vermieden, dass vorbeilaufende Personen auf die Straße ausweichen müssen. Schauen und bummeln vom Bürgersteig aus kann dazu führen, dass vorbeilaufende Passanten auf die Straße ausweichen müssen, was eine Gefahrenstelle für den Straßenverkehr darstellt.
3. Der Eingang zum Grundstück darf nicht mit Tischen zugestellt oder verengt werden.
4. Der Eingang zum Grundstück darf gerne mit Luftballons oder ähnlichem geschmückt werden, jedoch dürfen diese den Verkehr nicht behindern.
5. Die Organisatoren übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden.
6. Der Ausschank von Alkohol ist nur den Winzern und Gastronomen gestattet (Jugendschutz!)
