Hinweise und Tipps:

 Hier geht es zum Anmeldeformular.
 

1. Es sind nur private Verkäufe zulässig, kein gewerblicher Verkauf!

2. Die Verkaufsfläche darf nur auf privatem Grund aufgebaut werden und zwar so, dass die Besucher und Besucherinnen den Hof/Garten/Garage betreten müssen. So wird vermieden, dass vorbeilaufende Personen auf die Straße ausweichen müssen.  Schauen und bummeln vom Bürgersteig aus kann dazu führen, dass vorbeilaufende Passanten auf die Straße ausweichen müssen, was eine Gefahrenstelle für den Straßenverkehr darstellt.

3. Der Eingang zum Grundstück darf nicht mit Tischen zugestellt oder verengt werden.

4. Der Eingang zum Grundstück darf gerne mit Luftballons oder ähnlichem geschmückt werden, jedoch dürfen diese den Verkehr nicht behindern.

5. Die Organisatoren übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden.

6. Der Ausschank von Alkohol ist nur den Winzern und Gastronomen gestattet (Jugendschutz!)